EP-4000 Behördendrucker von BVC

Der neue, große Behördendrucker EP-4000

Drucker & Multifunktionsgerät – Scannen & Drucken – mit Behördensoftware SilverFast® für das digitale Antragsverfahren DIGANT® III nPA zur Pass- und Ausweiserstellung.

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Geprüfter Sicherheitsstandard

Die Behörden-Software SilverFast® optimiert die Tintenseparation zur Sicherstellung von Wischfestigkeit, Dokumentenechtheit sowie Einhaltung der Trocknungszeiten.

Die Kombination von leistungsfähiger Hardware mit der High-End Scanner-Software SilverFast inklusive ID-Drucklösung erfüllt alle Anforderungen, die von der Bundesdruckerei für die behördliche Verwendung gefordert werden.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Unser Drucker-Experte Manuel Köhler hilft Ihnen schnell und kompetent weiter:

Manuel Köhler
Manuel Köhler
Vertrieb

koehler@bvc-computer.de
T +49(0)30 2005 66 – 72

Produkthighlights

  • Multifunktionsgerät mit Scanner und Drucker für das Scannen und den Ausdruck von hoheitlichen Dokumenten
  • Spezial-Software-Paket LaserSoft Imaging mit Anpassung an DIGANT®III nPA

  • Inklusive ID-Drucklösung

  • Ein Gerät für viele Arbeitsplätze: Netzwerkfähig für das Antragsverfahren. (Hinweis: Für jeden Arbeitsplatz ist eine separate Software-Lizenz erforderlich.)

  • Vielseitiges Papiermanagement, Einzugsscanner, Duplex-Scan und -Druck, Kopieren und Faxen

  • Basisgerät ist Epson WorkForce Pro WP-C5890DWF mit besonders energie- und verbrauchsmaterialsparender Technologie von EPSON

  • Die Druckeinheit meistert alle Anforderungen im Büroalltag: behördlicher Dokumentendruck, Ausweisdruck, Drucken großer Papiermengen

  • inklusive 3 Jahre Vor-Ort-Garantie

Warum geprüfte Qualität so wichtig ist!

Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass weltweit die Grenzkontrollen verschärft wurden. Wenn es bei Ein- oder Ausreisen zu Problemen kommt, haben die Betroffenen das Recht, sich mit Schadensersatzforderungen an die Gemeinden zu wenden, die die Ausweis- und Reisedokumente erstellt haben.

Solche Probleme gilt es zu vermeiden. Ein Beispiel: Ein Dokument kann auch deswegen schon ungültig sein, wenn das Lichtbild nicht für eine einwandfreie Identifizierung des Ausweisinhabers geeignet ist (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 PassG bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG.). Durch den Anstieg der Grenzkontrollen ist die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass es zu Zurückweisungen aufgrund qualitativ schlechter Lichtbilder in Reisedokumenten kommt.

Die SilverFast® Office-Software prüft gescannte Passbilder automatisch im Hintergrund und optimiert gegebenenfalls die Bildqualität, indem verschiedene Parameter, wie beispielsweise die Helligkeit und der Kontrast, automatisch angepasst werden.

Die so erstellten Ausweisdokumente erfüllen die Standards der ICAO (International Civil Aviation Organization). Viele optische und maschinenlesbare Sicherheitsmerkmale müssen bei der Ausweiserstellung beachtet werden, damit Pässe nicht oder nur sehr schwer zu fälschen sind und so auch international eingesetzt werden können.

Behördendrucker sind ISO022017 getestet

Behördendrucker

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